Nina Schick lebt mit ihrem Ex-Partner im sogenannten Nestmodell: Die Kinder bleiben in der Familienwohnung, die Eltern ziehen abwechselnd ein und aus. Obwohl dies dem Kindeswohl dient, wird ihr der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende verwehrt, den es nur im klassischen Residenzmodell gibt. Schick empfindet das als Benachteiligung moderner Familienformen und klagt. Das Finanzgericht München wies die Klage mit Verweis auf die geltende Gesetzeslage ab. Schick will in Revision gehen – für mehr Steuergerechtigkeit und Anerkennung alternativer Erziehungsmodelle. Die Entscheidung könnte wegweisend für getrennt erziehende Eltern sein, die Verantwortung partnerschaftlich teilen.
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