„Es ist absurd, dass dieser Leistungsausschluss überhaupt durch das Gesetzgebungsverfahren gekommen ist“, sagt Lena Frerichs von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die diese Klarstellung des Gerichts gemeinsam mit Anwältin Malena Bayer erwirkt hat. Die Entscheidung stelle klar, dass der Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum weder durch Gesetze noch durch Behörden ausgehebelt werden kann.
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